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Herzlich Willkommen in Schwanau

Fundsachen online suchen

 

In unserem Fundsachenportal "FunduS" können Sie online nachschauen, welche Fundsachen in den letzten 6 Monaten in unserem Bürgerbüro sowie den Ortsverwaltungen abgegeben wurden.

Zum Fundsachenportal

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Wertgegenstand (Wert von mehr als 10 €) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen hierfür sind unser Bürgerbüro als auch die Ortsverwaltungen. Dort wird eine Fundanzeige erstellt, in welcher unter anderem der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien aufgenommen werden, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn oder den Fund selbst haben. Die Fundsache wird einbehalten.

Für Gegenstände, von denen anzunehmen ist, dass der Eigentümer sie absichtlich weggeworfen hat (Schrott), wird keine Fundanzeige aufgenommen.

Aufbewahrung und Versteigerung

Wir sind verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei der Fundsache um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sache. Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung in unserem Amtsblatt in einer Fundsachenversteigerung öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Rechtsgrundlage